Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) packte er im Bernecker „Rössle“ ein heißes Thema aus dem Arbeitsrecht an, das zwar schon 2004 gesetzlich geregelt wurde, dessen Tragweite jedoch erst in jüngerer Zeit bewusst wahrgenommen wird. Ursprünglich für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt entwickelt, kam anfangs niemand auf den Gedanken, so der Jurist, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement für alle Arbeitnehmer gelten könnte. Die aktuelle Rechtsprechung lehrt jedoch etwas Anderes.
Deshalb riet er seinen Zuhörern, als Arbeitgeber stets auf Nummer sicher zu gehen. Sprich: Vertrauen ist gut, aber BEM ist nach sechs Wochen Abwesenheit vom Arbeitsplatz in der Regel besser. Denn sollte es später zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommen, hat er zumindest nachweislich versucht, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das schaffe im Übrigen für beide Seiten Klarheit, sagte Volle.
Auch das zweite Thema seines Vortrags war höchst brisant. Die Frage, ob ein Geschäftsführer als Vertretungsorgan einer Gesellschaft einem Arbeitgeber gleichgestellt sein kann, beschäftigt auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aktuell bundesweit die Arbeitsgerichte. „Ich bin äußerst gespannt, wie sich das entwickelt“, sagte Volle. Denn ein Geschäftsführer sei im Gegensatz zum Arbeitnehmer vom Grundsatz her nicht weisungsgebunden.
Zum juristischen Verwirrspiel mit offenem Ausgang hat sich der Nachweis von Überstunden bei Mitarbeitern entwickelt, deren Arbeitsplatz außer Haus liegt, wie Volle mit Beispielen aus der Praxis belegte. Auch der Mindestlohn werde noch manche Diskussion entfachen. Damit das Kind erst gar nicht in den Brunnen fallen könne, sollte man sich auf jeden Fall früh mit juristischem Beistand nach Lösungen suchen.
„Derartige Spezialfälle“, betonte der Jurist, „tauchen in der Regel zwar erst dann auf, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.“ Dennoch sei es für jeden Arbeitgeber eine Herausforderung, Rahmenbedingungen wasserdicht zu gestalten. Volle: „Mancher Arbeitgeber musste schon, weil er Arbeitsverträge zu lax gehandhabt hatte, im Nachhinein ein böses Erwachen erleben.“
Siegfried Katz aus Nagold, Vorstandssprecher des Wirtschaftsforums Süd, dankte dem Vorstandsmitglied für seine offenen Worte, mit denen er den Unternehmern aus dem Nordschwarzwald die Augen für das Alltagsgeschäft geöffnet habe. Grundsätzlich sei es gut, eine vertrauensvolle Basis innerhalb eines Unternehmens aufzubauen. Dennoch sei es besser, von vorneherein klare Vorgaben zu haben, damit es gar nicht erst zu juristischen Fallstricken kommen könne.